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KOSTEN IN DER ADHOCK-PRAX!S

Nach der aktuellen, deutschen Gesetzeslage können sogenannte heilpraktische Psychothrapie-Gespräche (noch) nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Sollten in Ihrer privaten Krankenkasse Kosten für Leistungen von Heilpraktikern eingeschlossen sein, so werden in aller Regel auch Teile meines Honorars von den Privatkassen  übernommen. Gerne helfe ich Ihnen, dies abzuklären.

Das private Finanzieren meines Honorars hat für Sie aber lange nicht nur Nachteile. Ein Vorteil für Selbstzahler ist beispielsweise, dass keine bürokratischen Anträge etc. gestellt werden müssen und somit eine Therapie sehr schnell beginnen kann.

Unter Umständen können Sie mein Honorar als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

 

Jede Therapie in meiner Praxis wird individuell besprochen und mit Ihnen geplant.

Über die konkreten Konditionen gebe ich Ihnen gerne persönlich Auskunft.

 

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